Piwik PRO unterzeichnet offenen Brief an EU Mitgliedsstaaten zur Verschärfung der ePrivacy-Verordnung

, ,

Geschrieben von Karolina Lubowicka, Maciej Zawadziński, Tatjana Hein

Veröffentlicht Januar 10, 2020

Piwik PRO hat zusammen mit zwölf weiteren Unternehmen einen offenen Brief unterzeichnet, in dem die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, starke Datenschutzgarantien in die neue Verordnung zum Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) aufzunehmen.

Der Brief ist eine Initiative von Articl8, einer Industriegruppe von Pro-Datenschutz-Unternehmen, die sich trotz harter Konkurrenz durch Unternehmen, die personenbezogene Daten sammeln, nicht von ihrem Weg abbringen lassen.

In dem Schreiben bringen wir unsere Unterstützung für eine starke ePrivacy-Verordnung zum Ausdruck, die die Grundsätze und Errungenschaften der DSGVO ergänzt. Unserer Meinung nach wird ein strengerer Rechtsrahmen nicht nur die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation der Bürger besser schützen, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit im digitalen Markt verbessern.

Darüber hinaus weisen wir auf drängende Fragen hin, die ihren Platz in der neuen Verordnung über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation finden sollten, darunter:

  • Ein Verbot von “Tracking Walls”.
  • Eine freie und informierte Einwilligung als einziger Rechtsgrund für die Verarbeitung von Kommunikationsdaten aufgrund ihres sensiblen Charakters
  • Eine Anwendung der Grundsätze des “eingebauten Datenschutzes” und des “Privacy by Design” bei der Entwicklung von Hard- und Software.
  • Ein Verbot der Verwendung von Hintertüren in Software und Hardware – eine Praxis, die die Sicherheit der Datenverschlüsselung untergräbt.

Analytics & Datenschutz ist ein Wettbewerbsvorteil

Web Analytics Daten nach EuGH Cookie Urteil, DSGVO und ePrivacy sicher im Griff

Folgend die komplette deutsche Übersetzung des offenen Briefs an die EU-Mitgliedsstaaten:

Stockholm, 8. Januar 2020

Sehr geehrter Premierminister,


wir, die Mitglieder von Articl8 – einer Industriegruppe von datenschutzfreundlichen Unternehmen – unterstützen nachdrücklich den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung der Privatsphäre der Internetnutzer und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation sowie zur Überarbeitung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung zum Schutz der Privatsphäre und elektronische Kommunikation, im Folgenden “ePrivacy-Verordnung”).

Die jüngsten Kompromissvorschläge im Rat gefährden die starken Grundsätze und Errungenschaften der DSGVO, anstatt sie zu vervollständigen. Umfangreiches Online-Tracking, insbesondere durch Drittparteien, ist ein Angriff auf die Grundrechte der Internetnutzer. Daher muss es rechtlich begrenzt und nicht ausgeweitet werden.

Es scheint, dass unsere Bedenken von mehreren Mitgliedstaaten geteilt werden, da der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates der Europäischen Union (COREPER) am 22. November den Verordnungsentwurf des Rates abgelehnt hat.

Angesichts der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die Anwendbarkeit der allgemeinen Datenschutzverordnung (2016/679) und der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58) in Bezug auf die Verwendung von Technologien zum Online-Tracking und zum Erstellen von Profilen halten es die Mitglieder von Articl8 für wichtiger denn je, einen neuen Entwurf der Datenschutzverordnung für elektronische Kommunikation fertig zu stellen, der starke Garantien zum Schutz personenbezogener Daten enthält und die in der DSGVO vorgesehenen Vorschriften ergänzt.

Wir glauben, dass eine starke, auf den Schutz der Privatsphäre ausgerichtete ePrivacy-Verordnung Vertrauen, Innovation und Wettbewerb im digitalen Umfeld fördern wird. Sie wird die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher erhöhen und es ihnen ermöglichen, die Anwendungen und Geräte auszuwählen, die ihren Bedürfnissen entsprechen und gleichzeitig ihre Privatsphäre und Sicherheit schützen.

Dadurch wird der Schutz der sensiblen Daten, die Teil jeder Kommunikation sind (sowohl Inhalte als auch Metadaten), gewährleistet, was besonders wichtig für die schwächsten Mitglieder unserer Bevölkerung ist, und dadurch die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz, die allen Bürgern im Rahmen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 7 und 8) sowie verschiedener internationaler Gesetze und Verträge gewährt werden, schützt.

Darüber hinaus glauben wir, dass Europa durch eine starke Regulierung des Datenschutzes in der elektronischen Kommunikation den Wettbewerb und die Innovation auf dem digitalen Binnenmarkt verbessern kann, wodurch wir uns von einem von datenintensiven, marktbeherrschenden Unternehmen kontrollierten und verzerrten Markt entfernen können. Durch die Stärkung dieses Marktes werden die Verleger auch von einem gleichmäßigeren Spielfeld profitieren, in dem sie die Möglichkeit haben, frei mit Werbekunden zu verhandeln, die ihre Leser nicht tracken oder Profile erstellen.

Aus all diesen Gründen möchten wir unsere Unterstützung für eine Verordnung über den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation zum Ausdruck bringen, die starke Garantien zum Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation enthält und unter anderem die folgenden Aspekte gewährleistet:

Ein Verbot von “Tracking Walls”.
Freie und informierte Einwilligung als einziger Rechtsgrund für die Verarbeitung von Kommunikationsdaten, da diese sensibel sind.
Privacy by Design standardmäßig in Hardware und Software.
Ein Verbot, die Verschlüsselung zu untergraben, indem die Verwendung von Hintertüren in Software oder Hardware nicht erlaubt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hanff, Geschäftsführer, Articl8

Im Namen der folgenden Organisationen:
ThinkPrivacy
Startpage
eyeo GmbH
EAID
usercentrics
Chino.io
Piwik PRO
FriendUp
MediaTest
Dilecy
PrivacyCheq
Idka
Amari Inc