Der Datenschutzbeauftragte eines Unternehmens (Data Protection Officer) hat die Aufgabe, den Schutz personenbezogener Daten und Unternehmensdaten zu gewährleisten. Der Datenschutzbeauftragte kann direkt angestellt oder extern angestellt sein. Unter der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist ein Datenschutzbeauftragter für größere Unternehmen mit Kunden in der Europäischen Union verpflichtend.
Zu den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehören:
– Die Schulung und Ausbildung der Mitarbeiter zu datenschutzrelevanten Themen
– Durch Prüfungen sicherstellen, dass der vorgeschriebene Datenschutz eingehalten wird
– Proaktiv potentielle Sicherheitsrisiken und -lücken beheben (lassen)
– Als erste Anlaufstelle für die Behörden zur Verfügung stehen
– Detaillierte Berichte der Datenverarbeitung und ihrer Zwecke anfertigen”