Der Datenschutzbeauftragte (Data Protection Officer) in einer Organisation unterstützt den Datenverantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter dabei, die DSGVO-Compliance einzuhalten. Er verfügt über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzverfahren.
Der Datenschutzbeauftragte:
- Unterrichtet und berät die Mitglieder der Organisation zu datenschutzrelevanten Themen.
- Überprüft, ob die Mitglieder der Organisation den vorgeschriebenen Datenschutz einhalten.
- Behebt Sicherheitsrisiken und -lücken.
- Arbeitet mit Aufsichtsbehörden zusammen und dient als erste Anlaufstelle für sie und betroffene Personen.
- Fertigt Berichte der Datenverarbeitung und ihrer Zwecke an.
Laut der DSGVO stellt eine Organisation den Datenschutzbeauftragten direkt oder extern an. Sie zeichnet die Rolle und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Art. 37-39 auf.
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