Die informationelle Selbstbestimmung ist das Recht jedes Menschen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Einfach ausgedrückt: Sie entscheiden, wer und was über Sie weiß und was damit gemacht wird.
Dieses Recht wurde erstmals 1983 vom Bundesverfassungsgericht in Deutschland als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts anerkannt. Personenbezogene Daten sind auch nach der Datenschutz-Grundverordnung und nach Art. 8 der EU-Grundrechtecharta geschützt. Diese Rechtsakten sichern natürliche Personen vor den Folgen der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten.
Die Idee dahinter ist, dass in unserer modernen Informationsgesellschaft der Schutz persönlicher Daten wesentlich für die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist. In der Praxis muss die informationelle Selbstbestimmung oft gegen andere Interessen abgewogen werden, z. B. die öffentliche Sicherheit oder wirtschaftliche Interessen.
Die informationelle Selbstbestimmung beeinflusst die Webanalyse und die Art und Weise, wie Unternehmen Daten über Website-Besucher erheben und verarbeiten. Hier sind einige Folgen:
- Einwilligung zur Datenerhebung: Webseiten müssen Besucher aktiv um Einwilligung bitten, bevor sie Tracking-Cookies oder ähnliche Technologien einsetzen. Dies geschieht oft durch Cookie-Banner oder Consent-Management-Plattformen.
- Transparenz: Webseitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung genau angeben, welche Daten sie erheben und wie diese genutzt werden. Dies umfasst auch Informationen über eingesetzte Analyse-Tools.
- Datensparsamkeit: Es dürfen nur die für den Analysezweck notwendigen Daten erhoben werden. Eine übermäßige Datensammlung ist nicht zulässig.
- Anonymisierung und Pseudonymisierung: Viele Webanalyse-Tools verwenden Techniken zur Anonymisierung von IP-Adressen oder zur Pseudonymisierung von Nutzerdaten, um die Privatsphäre zu schützen.
- Opt-out-Optionen: Nutzer müssen die Option haben, der Datenerhebung zu widersprechen. Viele Analyse-Tools bieten dafür spezielle Opt-out-Cookies oder -Links an.
- Auskunftsrecht: Webseitenbetreiber müssen in der Lage sein, Nutzern auf Anfrage Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu geben.
- Löschung von Daten: Nutzer haben das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, sofern keine rechtlichen Gründe dagegen sprechen.
Diese Prinzipien haben dazu geführt, dass viele Webanalyse-Tools entweder standardmäßig die Privatsphäre der Nutzer respektieren oder ihre Praktiken anpassen.
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