Opt-Out bezeichnet einerseits ein Einwilligungsverfahren im Online-Marketing und andererseits die Abmeldung von Services, zu denen ein User sich zuvor angemeldet hat.

Das Opt-Out als Einwilligungsverfahren ist im Online-Marketing unzulässig. Bei diesem Einwilligungsverfahren wird angenommen, dass der User einverstanden ist, beispielsweise seine Daten zu werbezwecken zu teilen, solange er dem nicht aktiv widerspricht und den Dienst deaktiviert. Eine vorausgewählte Checkbox für die Anmeldung zum Newsletter zählt beispielsweise dazu. Aktuellen Datenschutz-Standards entsprechend sollte das Double-Opt-In-Verfahren eingesetzt werden, bei dem der User aktiv der Anmeldung zustimmen und diese anschließend erneut via Link bestätigen muss.

Das Opt-Out als Abmeldung kann einerseits eine nachträgliche Abmeldung von z. B. einem Newsletter sein (aktives Opt-Out), oder das explizite Abwählen einer Anmelde-Checkbox (passives Opt-Out).

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